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FG Hessen, 18.09.1981 - IX B 276/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 15.06.1982 - VIII B 138/81
Aufhebung der Vollziehung - Lohnsteuerabzugsbetrag - Vorleistung
Das nach § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) angerufene Finanzgericht (FG) hob die Vollziehung des Bescheids vom 16. Juni 1981 in Höhe des auf den geltend gemachten Verlust entfallenden Steuerbetrags von 33.522 DM mit der Maßgabe auf, daß der genannte Betrag einstweilen zu erstatten sei (Beschluß des Hessischen FG vom 18. September 1981 IX B 276/81, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1982, 88).